1. Die Planung !
2. Die Baugenehmigung !
3. Das Aufmass !
4. Die Technische Zeichnung !
5. Die Besprechung !
6. Die Produktion !
7. Die Montage !
1. Die Planung !
Will man eine solche Beratung in Anspruch nehmen, sollte man schon einige Unterlagen mitbringen, damit die ganze Angelegenheit auch ergiebiger wird. Da ist zunächst der Lageplan, in dem alle vorhandenen Bauten und Anbauten der unmittelbaren Umgebung eingezeichnet sind. Wichtig sind selbstverständlich auch die Pläne des eigenen Hauses. Am besten nimmt man die komplette Hausakte mit. Mit einem weichen Bleistift kann man schon einmal die Umrisse des geplanten Anbaues in den Plan einzeichnen, da eine kleine Zeichnung mehr Klarheit bringt als viele Worte. Die Prospekt-oder Planungsunterlagen des eventuellen Wintergarten helfen ebenfalls bei der Klärung des Vorhabens. Da ja auch Dämm-und Isolierungsvorschriften beachtet werden müssen, sollten entsprechende Unterlagen beigefügt sein. Es ist ja durchaus möglich, dass eine vom Unternehmer angebotene Isolierung nicht ausreichend ist. Wenn der Mangel jetzt entdeckt wird, ist es immer noch früh genug, ihn zu beseitigen. Auch wenn man das Haus selbst plant und später baut, sollten die Pläne zur ersten Beratung mitgenommen werden. Der Bauantrag muss dann von Fachleuten, welche auch die Verantwortung übernehmen, gestellt werden. In vielen Fällen können die Anbieter der Wintergärten entsprechende Unterlagen einschließlich der statischen Berechnung zur Verfügung stellen.
2. Die Baugenehmigung !
Der Bauantrag ist schriftlich bei der zuständigen Verwaltungsstelle, also dem Rathaus oder dem Bürgermeisteramt zu stellen. Er wird von dort an die Bauaufsichtsbehörde weitergeleitet. Mit dem Bauantrag sind alle für die Beurteilung und Bearbeitung nötigen Unterlagen einzureichen. Diese Unterlagen werden Bauvorlagen genannt. Der Bauherr und der Entwurfsverfasser, das kann auch der Lieferant des Wintergartens sein, haben den Bauantrag zu unterschreiben. Die übrigen Unterlagen werden vom Entwurfsverfasser unterschrieben. Spezielle Vorlagen, wie beispielsweise die statische Berechnung, werden zusätzlich von den entsprechenden Fachleuten abgezeichnet. Ist der Bauherr nicht der Grundstückseigentümer, ist auch die Unterschrift des Eigentümers erforderlich. Wie man sieht, müssen recht viele Unterschriften für ein manchmal nur kleines Bauvorhaben hereingeholt werden.
3. Das Aufmass !
Nach Erteilung der Baugenehmigung wird ein Aufmass vor Ort mit Ihnen durchgeführt, bei dem das Objekt das Sie mit unseren Beratern erarbeitet haben mittels der Situation vor Ort in die Fertigungsplanung umgesetzt wird.
Es werden alle Gegebenheiten aufgenommen die sich später in einer technischen Fertigungszeichnung wiederspiegeln.
4. Die technische Zeichnung !
Mit Hilfe von CAD (Computerunterstütztes Zeichnen) können detailgetreue Konstruktionen in einer Zeichnung erstellt.
Der Kunde erhält eine mehrdimensionale, massstabgerechte Übersicht mit der man sich den zukünftigen Wintergarten
genaustens vorstellen kann.

5. Die Besprechung !
Die von uns erstellte mehrdimensionale Konstruktionszeichnung wird Ihnen in einem ausführlichen Besprechungstermin komplett erläutert, damit Sie sich vor Fertigung bereits Ihren Wintergarten bis ins kleinste Detail vorstellen können.
6. Die Produktion !
Auf Basis der Konstruktionszeichnung werden Zuschnittlisten und Fertigungsunterlagen angefertigt.
Nach diesen Plänen wird Ihr Wintergarten bei uns gefertigt und vormontiert
7. Die Montage !
Nach Terminabsprache mit Ihnen für den Aufbau des Wintergartens ist es endlich so weit.
Die Montage erfolgt mit unseren eigenen qualifizierten und ausgebildeten Mitarbeitern.
Während dieser gesamten Zeit stehen Ihnen unserer Techniker und unser Vorarbeiter als kompetente Ansprechpartner stets zur Verfügung.
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